
Honorare | Rechtsanwälte Closhen & Partner
Bei der Abrechnung unserer Leistungen können Sie grundsätzlich zwischen verschiedenen Modalitäten wählen:
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Abrechnung nach Zeitaufwand
- Abrechnung nach Pauschalen
Wird eine Vereinbarung nicht getroffen, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Um die Kosten für Sie transparent zu machen, informieren wir Sie zu Beginn unserer Beauftragung über die voraussichtlichen Kosten bzw. über das Kostenrisiko. Dadurch haben unsere Mandanten volle Kostenkontrolle.