Ihr Ansprechpartner im Gebiet Haftung in der Krise | Anwälte Closhen & Partner
Christian Closhen
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Haftung in der Krise | Anwälte Closhen & Partner
Juristische Personen, wie beispielweise die GmbH, die Aktiengesellschaft oder die Limited haften ihren Gläubigern nur mit ihrem Vermögen. Aus diesem Grund besteht eine unüberschaubare Vielzahl von Haftungsvorschriften für die gesetzlichen Vertreter, wenn sie dieses Vermögen nicht für die Gläubiger erhalten.
Dies führt den Betroffenen oft in einen Zwiespalt zwischen der Durchführung eines Sanierungsversuches und der Vermeidung eigener Haftung. Wir helfen, die richtige Entscheidung zu treffen und das Privatvermögen unserer Mandanten vor einer Haftungsinanspruchnahme zu schützen. Dabei analysieren wir zunächst die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Unternehmens und ermitteln auf dieser Grundlage die insolvenz- und steuerrechtlichen Haftungsfallen.
Ist eine Insolvenzsituation bereits eingetreten, stehen wir beratend zur Seite und übernehmen die Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter, der Finanzverwaltung und anderen Gläubigern. Hierdurch lässt sich oftmals die eigene Haftung gänzlich vermeiden oder zumindest reduzieren.