Zu unseren Mandanten gehören gleichermaßen deutsche und ausländische Unternehmer und Unternehmen. Auch für Privatleute sind wir gerne Ansprechpartner bei der meist notwendigen Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, des Arbeits- und des Erbrechtes.
Der Begriff des Wirtschaftsrechts wird in vielfältiger Art und Weise definiert. Im Kern werden jedoch stets die Rechtsgebiete damit umfasst, mit denen Einzelunternehmer, kleine und mittelständige Unternehmen tagtäglich zu tun haben. Im Wesentlichen sind dies das Arbeitsrecht, das Erbrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Insolvenz- und Sanierungsrecht, das Steuerrecht und nicht zuletzt das allgemeine Zivilrecht.
Insbesondere in diesen Rechtsgebieten sind wird daher häufig auch für Privatpersonen tätig.