
Handelsregisterrecht: Warum „Geschäftsführer“ nicht durch „Geschäftsführung“ ersetzt werden kann
Genderneutrale Bezeichnungen im Gesellschaftsvertrag sind ein legitimes Anliegen – doch das Handelsregister kennt klare Grenzen. Das OLG Düsseldorf hat bestätigt: „Geschäftsführung“ kann „Geschäftsführer“ registerrechtlich nicht ersetzen. Was das für GmbHs bedeutet und worauf bei Satzungsänderungen zu achten ist, erläutert dieser Beitrag.
















