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Kommen 2026 die Online-Betriebsratswahlen? – Was rechtlich möglich ist

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Kommen 2026 die Online-Betriebsratswahlen? – Was derzeit erlaubt ist und was sich ändern könnte

Digitale Abstimmungen gelten als effizient, kostensparend und fördern die Beteiligung – besonders in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt. Auch im Arbeitsrecht stellt sich daher die Frage: Wird es ab 2026 möglich sein, Betriebsräte online zu wählen?

Zwar sind elektronische Wahlen in anderen Bereichen längst etabliert, doch für die Wahl von Betriebsräten gelten aktuell noch enge gesetzliche Grenzen. Nach geltender Rechtslage ist die Online-Stimmabgabe nicht zulässig – es sei denn, der Gesetzgeber schafft bis 2026 die notwendigen gesetzlichen Grundlagen.

Online-Betriebsratswahl 2026: Der aktuelle Stand – was bisher geschah

Im November 2024 legte die Ampelkoalition einen Regierungsentwurf für ein Pilotprojekt zur Online-Betriebsratswahl vor. Mit dem vorzeitigen Ende der Legislaturperiode wurde dieses Vorhaben jedoch nicht weiterverfolgt.

Grund dafür ist das sogenannte Diskontinuitätsprinzip: Gesetzesinitiativen, die nicht rechtzeitig verabschiedet werden, verlieren mit dem Ende der Wahlperiode ihre Gültigkeit und müssen von der neuen Bundesregierung vollständig neu eingebracht werden.

Neue Bundesregierung, neue Chancen?

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet sich ein deutliches Bekenntnis zur digitalen Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung – einschließlich der Betriebsratswahl. Wörtlich heißt es:

„Wir werden die Mitbestimmung weiterentwickeln. Wir ermöglichen Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen zusätzlich als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten. Zusätzlich soll die Option, online zu wählen, im Betriebsverfassungsgesetz verankert werden.“

Damit ist der politische Wille klar formuliert. Wann und in welcher Form die digitale Stimmabgabe tatsächlich gesetzlich umgesetzt wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Fazit: Noch kein Gesetz – aber digitale Mitbestimmung ist auf dem Weg

  • Die Onlinewahl ist im Koalitionsvertrag als Ziel formuliert, aber derzeit noch nicht gesetzlich geregelt.

  • Eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes ist notwendig – ein konkreter Gesetzesentwurf steht noch aus.

  • Ob die digitale Wahl des Betriebsrats bereits 2026 möglich sein wird, ist offen – eine spätere Umsetzung ist nicht ausgeschlossen.

Bleiben Sie vorbereitet!

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