Rechtsanwälte Closhen & Partner

Elterngeld optimieren als Ehepaar: So holen Sie das Maximum heraus

Professionelle Rechtsberatung für den Mittelstand Mit höchster Mandantenzufriedenheit

Elterngeld optimieren als Ehepaar: So holen Sie das Maximum heraus

Viele Ehepaare verschenken beim Elterngeld Geld, weil Aufteilung, Bemessungszeitraum und die Wahl des Modells nicht aufeinander abgestimmt sind. Der Beitrag zeigt, wie Ehepaare die 14 Bezugsmonate strategisch verteilen, ElterngeldPlus sowie den Partnerschaftsbonus nutzen und steuerliche Effekte in ihre Planung einbeziehen.

Elterngeld als Ehepaar optimal gestalten – so erzielen Sie das bestmögliche Ergebnis

Viele Ehepaare nutzen ihr Elterngeld nicht vollständig, weil ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten nicht geläufig sind. Dabei bestimmen die Verteilung der Bezugsmonate, das gewählte Elterngeldmodell und der Zeitpunkt der beruflichen Rückkehr, ob die Familie insgesamt 12 oder 14 Monate Elterngeld erhält und wie hoch die monatlichen Zahlungen ausfallen. Wer rechtzeitig plant und seine individuelle Einkommenslage sorgfältig analysiert, kann den Elterngeldanspruch gezielt verbessern und finanzielle Verluste vermeiden.

Elterngeld für Ehepaare: Wesentliche Regeln zur Aufteilung

Grundsätzlich haben beide Elternteile Anspruch auf Elterngeld. Pro Kind sind insgesamt 14 Bezugsmonate verfügbar, sofern beide Elternteile Elterngeld beziehen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, beträgt die Höchstzahl dagegen 12 Monate. Die zwei zusätzlichen Monate – die sogenannten Partnermonate – entstehen nur, wenn der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht und währenddessen kein oder deutlich reduziertes Einkommen erzielt (§ 4 Abs. 3 BEEG).

Jeder Elternteil besitzt dabei einen eigenen Anspruch. Die Ansprüche werden nicht miteinander verrechnet. Beide können ihre Bezugsmonate frei gestalten – gestaffelt, gleichzeitig überlappend oder in sonstiger Kombination. Das verschafft Ehepaaren somit großen Planungsspielraum.

Die Bezugsmonate müssen innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden. Für ElterngeldPlus gilt eine Ausnahme: Die Monate können hier bis zum 32. Lebensmonat des Kindes genutzt werden. Die längere Laufzeit macht ElterngeldPlus besonders attraktiv für Ehepaare, die beide frühzeitig in Teilzeit zurückkehren möchten.

Wichtig ist außerdem: Die Aufteilung der Monate muss nicht schon bei der Geburt endgültig festgelegt werden. Innerhalb bestimmter Grenzen sind Änderungen beantragbar. Dennoch ist eine vorausschauende Planung ratsam, da spätere Korrekturen nicht immer möglich sind und Zeit sowie Aufwand verursachen.

Lassen Sie Ihre individuelle Aufteilungsstrategie rechtzeitig von einem Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie den Antrag stellen. Planungsfehler bei den Bezugsmonaten können dazu führen, dass Monate ungenutzt bleiben oder der höchstmögliche Auszahlungsbetrag nicht erzielt wird.

Den Bemessungszeitraum richtig verstehen: Welches Einkommen wird zu welchem Zeitpunkt berücksichtigt?

Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich am bereinigten Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum, der in der Regel die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes umfasst. Für jeden Elternteil wird der Bemessungszeitraum getrennt ermittelt. Das heißt: Das Elterngeld der Mutter richtet sich nach ihrem Einkommen, das Elterngeld des Vaters nach seinem.

Kalendermonate, in denen Mutterschaftsgeld oder Elternzeit bezogen wurden, werden aus dem Bemessungszeitraum herausgerechnet und durch ältere Monate mit tatsächlich erzieltem Einkommen ersetzt (§ 2b Abs. 1 BEEG). Diese Schutzvorschrift ist besonders wichtig, wenn die Mutter kurz vor der Geburt in den Mutterschutz gegangen ist oder es sich um das zweite Kind handelt.

Das Elterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens im Bemessungszeitraum, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich (§ 2 BEEG). Die Ersatzrate steigt bei geringerem Einkommen: Wer weniger als 1.000 Euro netto verdient hat, kann bis zu 100 Prozent erhalten. Für Ehepaare bedeutet das: Bei stark unterschiedlichen Einkommensverläufen kann eine gezielte Verteilung der Bezugsmonate den Gesamtbetrag erheblich beeinflussen.

Bei Ehepaaren mit ungleichen Einkommen lohnt es sich deshalb, die Bemessungszeiträume beider Partner genau zu analysieren. Verdient ein Partner mehr, erhält er bei gleicher Bezugsdauer ein höheres Elterngeld, was direkte Auswirkungen auf die optimale Monatsaufteilung hat.

Lassen Sie beide Bemessungszeiträume vor der Antragstellung prüfen – besonders, wenn einer der Partner in Teilzeit gearbeitet hat oder im Referenzjahr Einkommensschwankungen aufgetreten sind. Eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Steuerberater kann hier bares Geld sparen.

Strategische Verteilung der Bezugsmonate: Wer nimmt wann wie viele Monate?

Die entscheidende Frage beim Elterngeld für Ehepaare ist, wie die 14 Monate verteilt werden; gesetzlich gibt es keine feste Vorgabe – solange jeder Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nimmt, sind verschiedene Kombinationen möglich.

Klassisches Modell: 12+2

Ein Elternteil bezieht zwölf Monate, der andere zwei Monate; dieses Modell ist verbreitet, wenn ein Partner deutlich höher verdient und die Hauptbetreuung übernimmt. Der Vorteil liegt darin, dass der besserverdienende Elternteil die längere Bezugsdauer nutzt und dadurch die Gesamtauszahlung erhöht wird. Der Nachteil ist, dass der andere Elternteil nur für zwei Monate Elterngeld erhält.

Gleichgewichtetes Modell: 7+7

Beide Elternteile nehmen jeweils sieben Monate Elterngeld; dieses Modell eignet sich, wenn beide ähnliche Einkommen haben oder beide gleichermaßen in die Betreuung eingebunden sein möchten. Bei vergleichbaren Einkommen kann die Gesamtauszahlung über die Monate hinweg höher ausfallen als beim 12+2-Modell, weil dann das Einkommen des zweiten Elternteils stärker berücksichtigt wird.

Individuell abgestimmte Aufteilung

Abhängig von Einkommensverlauf, geplantem Rückkehrzeitpunkt und Betreuungsmodell kann eine andere Verteilung sinnvoller sein. Wesentlich ist, beide Einkommenssituationen vorab durchzurechnen und verschiedene Szenarien gegenüberzustellen. Dabei sollte auch geprüft werden, ob in einzelnen Monaten ElterngeldPlus vorteilhafter ist als das Basis-Elterngeld.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Mehr Monate, größere Flexibilität

Zusätzlich zum klassischen Basis-Elterngeld können Ehepaare alternativ ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Der monatlich ausgezahlte Betrag fällt dabei geringer aus, gilt aber für die doppelte Dauer. Ein Monat Basis-Elterngeld lässt sich dadurch in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln. Besonders attraktiv ist dieses Modell, wenn ein Elternteil nach der Geburt in Teilzeit zurückkehrt, da sich Teilzeiteinkommen und ElterngeldPlus gut kombinieren lassen.

Ergänzend existiert der Partnerschaftsbonus: Erhalten beide Elternteile innerhalb desselben viermonatigen Zeitraums zwischen 24 und 32 Wochenstunden, stehen jedem vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate zu (§ 2b Abs. 3 BEEG). Für Paare, die beide nach der Elternzeit in Teilzeit einsteigen möchten, zählt dieser Bonus zu den attraktivsten Gestaltungsoptionen.

Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus ist jedoch, dass die Stundengrenze in allen vier Bonusmonaten strikt eingehalten wird. Wird die Grenze auch nur in einem der Monate unter- oder überschritten, entfällt der Bonus rückwirkend für alle vier Monate; bereits ausgezahlte Beträge sind dann zurückzuzahlen. Überstunden, Minusstunden oder Schwankungen bei der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit können diesen Sachverhalt auslösen – daher ist eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten dringend zu empfehlen.

Wer den Partnerschaftsbonus nutzen möchte, sollte eine klare Absprache mit dem Arbeitgeber über die vereinbarte Stundenzahl im Bonuszeitraum treffen und die tatsächlich geleisteten Stunden sorgfältig überwachen. Zudem empfiehlt es sich, die möglichen Auswirkungen auf die Einkommensteuer im Vorfeld zu prüfen.

Lassen Sie die Entscheidung zwischen Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus vor der Antragstellung konkret von einem Rechtsanwalt durchrechnen. Der Unterschied kann mehrere tausend Euro ausmachen.

Einkommensgrenzen und steuerliche Effekte beim Elterngeld bei Ehepaaren

Seit 2024 besteht kein Anspruch auf Elterngeld mehr, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen über 200.000 Euro für Paare oder über 175.000 Euro für Alleinerziehende liegt (§ 1 Abs. 8 BEEG). Entscheidend ist dabei das gemeinsam zu versteuernde Einkommen und nicht das einzelne Einkommen der Elternteile. Ehepaare, die sich nahe dieser Grenze bewegen, sollten prüfen, ob durch steuerliche Gestaltungen die Bemessungsgrundlage verändert werden kann.

Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sich der Steuersatz erhöht, mit dem das übrige zu versteuernde Einkommen des Jahres belastet wird. Insbesondere bei Paaren mit hohen Einkünften kann dies im Bezugsjahr zu einer merklich höheren Steuerbelastung führen; dieser Effekt sollte bei der Wahl der Bezugsmonate bedacht werden. Wer im Bezugsjahr neben dem Elterngeld noch Monate mit hohem Erwerbseinkommen hat, wird auf dieses Erwerbseinkommen einen höheren Steuersatz zahlen als ohne Elterngeld. Durch eine gezielte Verteilung der Bezugsmonate lässt sich der Progressionseffekt jedoch teilweise abmildern.

Klären Sie vor der Antragstellung mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater die steuerlichen Folgen. Gerade bei hohen Einkommen oder bei komplexen Einkommensverhältnissen lohnt sich diese Beratung in besonderem Maße.

Wann ist eine anwaltliche Beratung zur Optimierung des Elterngelds sinnvoll?

Elterngeld wirkt zunächst simpel – bei genauem Hinsehen können an jeder Stellschraube finanzielle Folgen entstehen.

  • Unterschiedliche Einkommensverläufe: Ein Partner wies im Bemessungsjahr Einkommensschwankungen auf, befand sich in Elternzeit oder reduzierte seine Arbeitszeit.
  • Zweites oder weiteres Kind: Bei einem zweiten oder weiteren Kind sind die Schutzregelungen zum Bemessungszeitraum und der Geschwisterbonus besonders prüfenswert.
  • Teilzeitplanung: Wenn beide Eltern nach der Geburt in Teilzeit einsteigen wollen, kann der Partnerschaftsbonus eine attraktive Option sein.
  • Hohe Einkommen: Bei hohen Einkommen ist die Einkommensgrenze relevant, und der Progressionsvorbehalt sollte in die Planung einbezogen werden.
  • Streit mit der Elterngeldstelle: Weicht der Bescheid von der Erwartung ab und soll angefochten werden, ist rechtliche Unterstützung ratsam.

Gegen Elterngeld-Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bescheidzugang Widerspruch eingelegt werden. Lassen Sie Ihren Bescheid von einem Rechtsanwalt prüfen, bevor diese Frist abläuft.

Lassen Sie Ihren Bescheid von einem Rechtsanwalt prüfen, bevor die einmonatige Widerspruchsfrist abläuft. Eine frühzeitige Beratung verschafft Ihnen mehr Handlungsspielraum.

Fazit: Elterngeld als Ehepaar bewusst planen statt es einfach zu beantragen

Elterngeld als Ehepaar optimal zu nutzen heißt vor allem, die eigene Situation gründlich zu analysieren, bevor der Antrag gestellt wird. Wie verteilen sich die Einkommen? Welches Modell erzielt über die gesamte Bezugsdauer den höchsten Gesamtbetrag? Bringt ElterngeldPlus inklusive Partnerschaftsbonus Vorteile? Und welche steuerlichen Folgen hat der Bezug im betreffenden Jahr?

Die Aufteilung der 14 Monate, die Auswahl des Elterngeldmodells und der Zeitpunkt der Rückkehr in den Beruf stehen in enger Wechselwirkung. Bereits eine kleine Veränderung an einer Stellschraube beeinflusst die Ergebnisse aller anderen Faktoren. Wer diese Zusammenhänge kennt und die relevanten Szenarien durchrechnet, kann den Elterngeldanspruch deutlich verbessern.

Fehler bei der Aufteilung entstehen besonders häufig, weil Ehepaare den Standardfall – 12 Monate für die Mutter, 2 Monate für den Vater – übernehmen, ohne die eigene Einkommenslage zu prüfen. Gerade bei ähnlichen Einkommensverläufen beider Partner kann eine alternative Verteilung die Gesamtauszahlung deutlich erhöhen. Auch der Zeitpunkt der Bezugsmonate im Kalenderjahr kann steuerliche Auswirkungen haben und sollte daher nicht dem Zufall überlassen werden.

Entscheidungen, die vor der Geburt getroffen werden, lassen sich später nur schwer korrigieren. Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem Anwalt einordnen – je früher, desto mehr Optionen bleiben erhalten.

Lassen Sie Ihre persönliche Elterngeld-Planung von einem Rechtsanwalt prüfen und fachlich einordnen. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Handlungsoptionen stehen Ihnen offen.

Wie wir Ihnen helfen

Lassen Sie Ihren Elterngeldbescheid prüfen – insbesondere, wenn Aufteilung der Bezugsmonate, Bemessungszeitraum oder das gewählte Modell nicht optimal aufeinander abgestimmt sind.

Ihre Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Martina Closhen

Rechtsanwältin Martina Closhen ist ihre Ansprechpartnerin in den Bereichen des Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrechts. Hier ist sie neben ihrer beratenden Tätigkeit der Mitglieder auch als ...
Mehr →

Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Als Experten im Arbeitsrecht bilden wir uns stetig in dem sich wandelnden Rechtsgebiet weiter. Um unsere Mandanten fachlich versiert zu vertreten, ist es unerlässlich das ...
Mehr →

Häufige Fragen (FAQ)

Lassen Sie Ihren Elterngeldbescheid prüfen – insbesondere, wenn Aufteilung der Bezugsmonate, Bemessungszeitraum oder das gewählte Modell nicht optimal aufeinander abgestimmt sind.

Einem Ehepaar stehen insgesamt 14 Bezugsmonate Elterngeld zu, sofern beide Elternteile jeweils mindestens zwei Monate Leistungen in Anspruch nehmen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, reduziert sich der Anspruch auf höchstens 12 Monate. Die beiden zusätzlichen Partnermonate entstehen, weil der jeweils andere Elternteil mindestens zwei Monate lang kein oder deutlich geringeres Einkommen hat.

Ja, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben ist die Aufteilung frei wählbar. Jeder Elternteil kann Elterngeld für einen Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten beanspruchen. Die Monate dürfen zeitlich versetzt, gleichzeitig oder in beliebiger Kombination genommen werden, solange die gemeinsame Summe von maximal 14 Monaten nicht überschritten wird.

Das Elterngeld wird für jeden Elternteil getrennt anhand seines jeweiligen bereinigten Nettoeinkommens im Bemessungszeitraum ermittelt. Das Einkommen des jeweils anderen Elternteils bleibt dabei unberücksichtigt. Bei gleicher Bezugsdauer führt ein höheres Einkommen somit zu einem höheren Elterngeldanspruch.

Das 12+2-Modell ist besonders sinnvoll, wenn ein Elternteil deutlich höhere Einkünfte hat und überwiegend die Betreuung übernimmt. Eine ausgewogene Verteilung (z. B. 7+7) bietet Vorteile, wenn beide Partner ähnliche Einkommen erzielen oder beide aktiv an der Betreuung teilnehmen möchten. Eine präzise Gegenüberstellung und Berechnung beider Varianten bildet die Basis jeder fundierten Entscheidung.

Der Partnerschaftsbonus verschafft jedem Elternteil zusätzlich vier ElterngeldPlus‑Monate, sofern beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Vor allem für Ehepaare, die nach der Elternzeit beide in Teilzeit zurückkehren möchten, ist er attraktiv. In allen vier Bonusmonaten ist die vorgeschriebene Stundenzahl exakt einzuhalten.

Nachträgliche Änderungen an den gewählten Bezugsmonaten sind lediglich in begrenztem Umfang möglich. Änderungsanträge können unter bestimmten Voraussetzungen gestellt werden, sind jedoch nicht in allen Fällen zulässig. Wer nach der Antragstellung erkennt, dass eine andere Aufteilung vorteilhafter gewesen wäre, sollte sofort den Rat eines Anwalts einholen, um zu klären, welche Möglichkeiten noch bestehen.

Ja. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch steigt der Steuersatz, der auf das übrige Jahreseinkommen angewendet wird. Bei Ehepaaren mit hohen Einkünften kann dies im Bezugsjahr zu einer deutlich höheren Einkommensteuerbelastung führen. Dieser Effekt sollte deshalb bei der Planung der Bezugsmonate mitbedacht werden.

Ja. Beide Elternteile können gleichzeitig Elterngeld beziehen. Das Elterngeld des einen wird nicht auf das des anderen angerechnet. Gleichzeitig laufende Monate verringern jedoch das gemeinsame Kontingent von 14 Monaten schneller. Ob ein gleichzeitiger Bezug sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Einkommenslage und dem geplanten Betreuungsmodell ab.

Während des Bezugs von Elterngeld darf höchstens 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit diese Grenze, erlischt der Anspruch auf Elterngeld für den betreffenden Monat. Das gilt ebenfalls für den Partnerschaftsbonus: Arbeitet jemand in einem Bonusmonat mehr als 32 Stunden pro Woche, verliert er den Bonus rückwirkend für alle vier Monate.

Eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich immer dann, wenn Entscheidungen komplex sind oder viel Geld auf dem Spiel steht. Konkret etwa bei unterschiedlich verlaufenden Einkommen, bei der Planung des Partnerschaftsbonus, bei einem Elterngeld-Bescheid, der von den Erwartungen abweicht, oder wenn eine Rückkehr in Teilzeit vorgesehen ist. Frühzeitige Beratung vor der Antragstellung ist dabei wertvoller als eine nachträgliche Korrektur.