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Rechtsanwälte Closhen & Partner

Über uns

Die Rechtsanwälte BAd Kreuznach für ARBEITNEHMER, ARBEITGEBER UND den Mittelstand Mit höchster Mandantenzufriedenheit

Über unsere Kanzlei

Seit über 20 Jahren Ihr kompetenter Rechtspartner in Bad Kreuznach.

Die Rechtsanwälte Closhen & Partner bieten deutschen und ausländischen Unternehmern und Unternehmen sowie Privatpersonen eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung in den Kernbereichen des Wirtschaftsrechts.

Wir werden überwiegend mit Fragestellungen und Rechtsproblemen aus dem Arbeitsrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, sowie dem Allgemeinen Zivilrecht konfrontiert.

Die Anlässe, uns zu beauftragen, sind vielfältig. Stets steht daher der einzelne Mandant mit seinem individuellen Anliegen im Fokus unserer Arbeit. Hierbei unterscheiden wir nicht danach, wen wir vertreten. Jedes einzelne Mandat bearbeiten wir engagiert und mit größter Sorgfalt. Hierzu sind wir nicht nur gesetzlich, sondern vor allem aufgrund unseres Selbstverständnisses verpflichtet.

Wir identifizieren uns mit der Sache des Mandanten und arbeiten auch in schwierigen Situationen mit Leidenschaft an juristischen Lösungswegen, ohne die strategischen und wirtschaftlichen Interessen unserer Auftraggeber aus den Augen zu verlieren. Hierbei ist unser Pragmatismus ebenso geschätzt wie die fachliche Qualität unserer Rechtsanwälte und Mitarbeiter/-innen, die stets für einen intensiven, individuellen und direkten Kontakt zur Verfügung stehen.

Kompentente Rechtsberatung in Bad Kreuznach

Flexibilität in jeder Hinsicht und das dynamische Zueinanderführen der unterschiedlichen Beratungsgebiete bestimmen unsere tägliche Arbeit. Hierdurch gestalten wir die Zukunft unserer Mandanten aktiv mit. Auch wenn die Luft rauer wird, gehen wir als starke und verlässliche Partner voran, sei es durch schwierige Verhandlungen oder komplizierte Verfahren. Fort- und Weiterbildung nehmen einen hohen Stellenwert bei uns ein. Nicht nur die technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen haben in der globalisierten Welt an Tempo aufgenommen. Deutschland und vor allem Europa sind von einer enormen Rechtssetzungsgeschwindigkeit geprägt, gepaart mit einer großen Rechtssprechungsdichte. Diesen Herausforderungen stellen wir uns tagtäglich; zum Wohle unserer Mandanten. Juristische Artikel in unseren Tätigkeitsgebieten finden Sie hier. Neues zu unseren Anwälten und unserer Kanzlei finden Sie hier.

Unsere Anwälte

Individuelle Beratung auf jedem Rechtsgebiet.

Rechtsanwalt Christian Closhen

Rechtsanwältin Martina Closhen

Kooperationen

Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung

Neben der Mitgliedschaft unserer Rechtsanwälte in der berufsständigen Dachorganisation ist der Kollege Christian Closhen, nicht zuletzt infolge seiner Tätigkeit in großen Insolvenzverfahren, auch in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung engagiert.

Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht

Darüber hinaus engagieren wir uns in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

start! up consulting e.K.

Seit Anfang 2011 arbeiten wir mit der start!up consulting e.K. zusammen. Das Unternehmen begleitet Existenzgründer von der Konkretisierung der Geschäftsidee über die Erstellung von professionellen Business- und Finanzplanungsunterlagen bis zur Vorbereitung von Bank- und Investorenterminen. Weiterhin unterstützt start!up consulting klein- und mittelständische Unternehmen in allen unternehmerischen Fragestellungen, wie kaufmännische Organisation und Prozesse, Finanzierung, Fördermittel oder Marketing und Vertriebskonzepte. Auch die Vorbereitung der Übergabe des Lebenswerks an die nächste Unternehmergeneration fällt in den Aufgabenbereich von start!up consulting. Darüber hinaus hat sich das Unternehmen, das auch räumlich sehr eng mit unserer Kanzlei verbunden ist, auf das „Interim Management“, also die Überbrückung von personellen Engpässen auf Zeit spezialisiert, um Unternehmensteile zu sanieren oder deren Schließung oder Umstrukturierung vorzubereiten und umzusetzen. Details finden Sie hier.

Deutscher Anwaltverein

Die Mitglieder unserer Kanzlei sind in den örtlichen Anwaltsvereinen organisiert.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) als Dachorganisation ist der Interessenvertreter der Deutschen Anwaltschaft. Er ist seit 1871 die Interessenvertretung der Deutschen Anwaltschaft und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ihm gehören 247 Anwaltvereine in ganz Deutschland an und je einer in Frankreich, Großbritannien, Italien, Griechenland, Portugal und Brasilien. Über die örtlichen Anwaltvereine sind über 68.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dem DAV angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wirtschaftsjunioren Bad Kreuznach

Bereits seit 2002 sind die Mitgliederder Kanzlei mit den Wirtschaftsjunioren Bad Kreuznach vernetzt. Herr Rechtsanwalt Christian Closhen wurde im Jahre 2005 in den Vorstand und in den Jahren 2009 und 2010 zum Sprecher des Vorstandes gewählt. Die Wirtschaftsjunioren Deutschland sind mit rund 10.000 aktiven Mitgliedern aus allen Bereichen der Wirtschaft der größte Verband junger Unternehmer und Führungskräfte in Deutschland. Die Mitglieder sind zwischen 18 und 40 Jahre jung, denken unternehmerisch und engagieren sich in dem Junioren Netzwerk ehrenamtlich für die Zukunft unseres Landes. Weitere Informationen zu den Wirtschaftsjunioren Bad Kreuznach finden Sie hier.

Regionalinitiative Rhein-Nahe-Hunsrück e.V.

Unsere Kanzlei ist seit 2013 Mitglied der der Regionalinitiative Rhein-Nahe Hunsrück. Die Regionalinitiative ist ein im Jahre 1995 gegründeter Zusammenschluss von mehr als 200 Unternehmen und Institutionen aus den Landkreisen Bad Kreuznach, Mainz-Bingen, Birkenfeld und Rhein-Hunsrück. Der regelmäßige Erfahrungsaustausch auf dem Wirtschaftstag und den Innovationsforen, die Vernetzung und die Zusammenarbeit der Mitglieder untereinander stehen im Vordergrund. Ziel ist es, die Region und ihre Unternehmen wettbewerbsfähig zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und die Potentiale und Ressourcen des „Milden Westens“ zu erschließen.

Weitere Information zu der Regionalinitiative finden Sie hier.

Unsere Mitarbeiter

Kompetenz ist unser Anliegen.

Honorare

Bei der Abrechnung unserer Leistungen können Sie grundsätzlich zwischen verschiedenen Modalitäten wählen:

  • Abrechnung nach dem Gegenstandswert
  • Abrechnung nach Zeitaufwand
  • Abrechnung nach Pauschalen

Wird eine Vergütungsvereinbarung nicht getroffen, rechnen wir nach dem Gegenstandswert gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Um die Kosten für Sie transparent zu machen, informieren wir Sie zu Beginn unserer Beauftragung über die voraussichtlichen Kosten bzw. über das Kostenrisiko. Dadurch haben unsere Mandanten volle Kostenkontrolle.