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Rechtsanwälte Closhen & Partner

Anwalt für Beratung von Mobbingopfern

Professionelle Rechtsberatung für den Mittelstand Mit höchster Mandantenzufriedenheit

Mobbing – lassen Sie sich das nicht gefallen

Sie werden gemobbt? Ihr Vorgesetzter oder Mitarbeiter schikanieren Sie ständig? Sie werden ignoriert, diskriminiert, oder noch schlimmer, beleidigt oder körperlich angegangen. Lassen Sie sich das nicht gefallen! Mobbing (vom Vorgesetzten kommend auch Bossing genannt) kann auf Dauer zu ernsten psychischen Probleme führen, die sich auch auf Ihr körperliches Wohlbefinden auswirken. Depressionen, Selbstzweifel, Schlaflosigkeit – wir kennen solche Fälle. Täglich wird in Deutschland auf dem Arbeitsplatz gemobbt. Mobbingopfer trauen sich meist nicht einen Mobbingfall zu melden oder sich an eine Mobbingberatung zu wenden. Als Arbeitnehmer sind Sie aber kein Mensch zweiter Klasse, kein Untergebener – Sie haben das Recht auf einen mobbingfreien Arbeitsplatz. Zögern Sie nicht sich rechtlichen Beistand zu holen, denn Sie sind nicht allein. Gemeinsam mit Ihnen betreiben wir wirksame Mobbingprävention und gehen erfolgreich gegen den Mobbingfall vor. Allerdings können wir Ihnen nur helfen, wenn Sie aktiv werden. Wir beraten, begleiten und vertreten Sie, damit Sie endlich wieder sorgenfrei leben können.

So wehren Sie sich erfolgreich

Damit wir Sie erfolgreich gegen den Mobbingfall wehren können, sind folgende Dinge zu beachten:

  • Voraussetzungen
    • Regelmäßige und systematische schlechte Behandlung, als aktives Tun oder auch Unterlassen
    • Insbesondere etwa folgendes Verhalten:
      • Beleidigungen, Degradierung, Isolierung, Verleumdung
      • Sinnlose Arbeitsanweisung
      • Sexistische, rassistische, diskriminierende Äußerungen oder Handlungen
      • Ständige Kritik, willkürliche Abmahnungen/Benachteiligungen
    • Über einen längeren Zeitraum
  • Abwehrmöglichkeiten
    • Mobbingberatung frühestmöglich durch Rechtsanwalt oder Betriebsrat einholen
      • Um eigene Rechte zu kennen und auf Mobbingfall besser reagieren zu können
      • Um Rechtslage im Einzelfall zu klären
      • Um Unterstützung auf eigener Seite zu sichern
    • Offenes, protokolliertes Gespräch mit mobbenden Vorgesetzten/Mitarbeiter führen
      • Auch in Begleitung des Anwalts möglich
      • Um eigene Sichtweise und auf Mobbingfall aufmerksam zu machen
      • Um Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben notwendige Präventionsmaßnahmen umzusetzen
    • Medizinisches Gutachten (physische und psychische Beschwerden)
    • Mobbingtagebuch führen
      • Genaue Angaben zu Ort, Zeit, Zeugen, Beteiligte, Verhaltensarten
    • Rechtsweg
      • Strafrechtlich: Strafanzeige bei strafwürdigem Verhalten, wie zum Beispiel
        • Körperverletzung
        • (sexuelle) Nötigung
        • Bedrohung
        • Diebstahl
        • Beleidigung
        • Verleumdung
      • Zivilrechtlich:
        • Schadensersatz bei finanziellen Einbußen (etwa durch Kündigung)
        • Schmerzensgeld bei Gesundheitsschäden und Verletzung des Persönlichkeitsrechts
        • Unterlassung des Mobbings
        • Widerruf der falschen Behauptungen
      • Gesetzliche Grundlage
        • Es gibt kein Mobbinggesetz
        • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
          • er muss die Arbeit so organisieren, dass das Persönlichkeitsrecht und die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet ist
          • Die Änderungen müssen dem Mobbingopfer zumutbar sein
        • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
          • Rasse, Ethnie, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität

Wie wir Ihnen helfen

Beim Mobbingfall am Arbeitsplatz stehen wir an Ihrer Seite. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie von der Mobbingprävention bis zur Entschädigung Ihrer Leiden. Dabei richten wir unsere Tätigkeit nach Ihren Wünschen, die Ihren Rechten und Ansprüchen entspricht. Unsere Maxime ist die außergerichtliche Lösung, um Kosten und Nerven zu sparen. Im Zweifel gehen wir mit Ihnen auf vor Gericht gegen den Vorgesetzten oder Mitarbeiter vor, um vollen Schadensersatz, Schmerzensgeld und das Unterlassen einzuklagen. Entscheidend sind dabei die Umstände des Einzelfalls aufzuklären. Eine umfassende Mobbingdokumentation ist daher wichtig, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen. Wenn Sie unser Mandant sind, arbeiten wir den Sachverhalt auf und geben Ihnen Verhaltenstipps. Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase möglichst viel Stress abzunehmen. Gerne besprechen wir vorab mit Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Häufige Fragen (FAQ)

Gegen Mobbing können und sollten Sie sich in jedem Fall wehren. Holen Sie zunächst eine Rechtsberatung ein, damit Ihr Einzelfall rechtlich bewertet werden kann. Daraufhin sollten sie (in Begleitung des Anwalts) ein offenes Gespräch mit dem Mitarbeiter/Vorgesetzen führen und im Zweifel Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Mobbing (wenn es vom Vorgesetzten ausgeht auch Bossing genannt) ist eine regelmäßige und systematische Benachteiligung eines Angestellten über längere Zeit. Dies kann durch aktives Handeln geschehen – wie etwa Beleidigung, Sexismus, Rassismus, Abmahnungen– oder auch durch Unterlassen, also Ignorieren, Ausgrenzung.

Das Mobbingopfer trägt die Beweislast, dass auf dem Arbeitsplatz ein Mobbingfall vorliegt. Als Beweise können Mobbingtagebücher und Zeugenaussagen dienen. Daher ist es entscheidend, dass Sie eine umfassende frühestmöglich eine umfassende Mobbingdokumentation (Ort, Zeit, Beteiligte, Verhalten) anlegen.

Die Kündigung des Arbeitsvertrages wegen Mobbing sollte gut überlegt sein. Zum einen stehen die finanzielle Abhängigkeit, zum anderen die eigene Gesundheit. Ist Ihnen als Mobbingopfer das Weiterarbeiten unzumutbar können Sie binnen der 2-Wochen-Frist fristlos kündigen. Dabei können Schadensersatzansprüche zustehen.

Beim Mobbing kann der Betriebsrat oder der Arbeitgeber, soweit er selbst nicht Akteur ist, helfen. Extern stehen Mobbingberatungsstellen zur Verfügung. Auch ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann bei der Mobbingprävention helfen und über rechtliche Vorgehensweisen aufklären.

Es gibt kein Anti-Mobbinggesetz. Allerdings sorgen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgeleitete Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für ausreichenden Schutz. Sie bilden die Gesetzesgrundlage für umfassende Schadens- und Schmerzensgeldansprüche.

Als Mobbingopfer haben Sie Ansprüche auf Unterlassung des Mobbingverhaltens, auf Schadensersatz wegen finanzieller Einbußen (etwa wegen Verlust des Arbeitsplatzes) und auf Schmerzensgeld wegen Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts beziehungsweise wegen Rassismus/Sexismus/Diskriminierung.

Bei Mobbing werden häufig Straftatbestände erfüllt, mit denen sich die mobbenden Mitarbeiter und Vorgesetzten strafbar machen. Insbesondere Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung, Diebstahl, Körperverletzung sind meist einschlägig.

Um sich mit Erfolg gegen Mobbing wehren zu können, ist es entscheidend, dass Sie eine umfassende Mobbingdokumentation anlegen. Führen Sie dazu am besten ein Mobbingtagebuch in dem Zeitpunkt, Ort, Zeugen, Beteiligte, Verhalten aufgeführt sind. Dies kann in einem gegebenenfalls späteren Verfahren als Beweis dienen.

Der Arbeitgeber hat gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Grundgesetzes (GG) eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Er hat die Arbeit so zu organisieren, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden, und Maßnahmen, wie Versetzungen/Kündigung des Aggressors, umzusetzen.

Ihre Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Martina Closhen

Rechtsanwältin Martina Closhen ist ihre Ansprechpartnerin in den Bereichen des Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrechts. Hier ist sie neben ihrer beratenden Tätigkeit der Mitglieder auch als Referentin zu arbeitsrechtlichen Themen im Rahmen von Bildungsveranstaltungen tätig.

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Rechtsgebiet

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Als Experten im Arbeitsrecht bilden wir uns stetig in dem sich wandelnden Rechtsgebiet weiter. Um unsere Mandanten fachlich versiert zu vertreten, ist es unerlässlich das Arbeitsrecht im Kern zu verstehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Grundlage des Arbeitsrechts – der Arbeitsvertrag – auch stillschweigend geschlossen werden kann. Auch wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich auf eine Arbeit gegen Vergütung geeinigt haben, kann dies durch das bloße Tätigwerden ersetzt werden. Die sogenannte Realofferte liegt in dem schlüssigen Verhalten die Arbeit begonnen zu haben und in der dafür erhaltenen Vergütung. Wer also denkt, dass Arbeitsverträge schriftlich sein müssen, irrt. Entscheidend sind, wie immer, die Umstände des Einzelfalls. Das macht das deutsche Arbeitsrecht so kompliziert.

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