Herr Rechtsanwalt Christian Closhen wird von verschiedenen Insolvenzgerichten darunter die Gerichte in Kaiserslautern, Zweibrücken, Alzey und Worms als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt.
Insolvenzverwaltung verstehen wir als persönliche Dienstleistung des Insolvenzverwalters gegenüber allen Verfahrensbeteiligten. Ziel ist es unter Wahrung der Gläubigerinteressen dem Schuldnerunternehmen oder dem Schuldner bei Vorliegen der Voraussetzungen die Teilnahme am Wirtschaftsleben wieder zu ermöglichen.
Für alle Facetten des Insolvenzverfahrens stehen dabei kompetente und erfahrene Mitarbeiter sowie langjährigen Kooperationspartner zur Verfügung. Somit sind eine kurzfristige und effiziente Unternehmensfortführung und die schnelle Entwicklung von Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten für das insolvente Unternehmen effizient und kostenschonend möglich.
Neben der klassischen Insolvenzverwaltung sind wir als Sachwalter oder als Berater des Schuldners in einer Eigenverwaltung tätig.
Über besondere Kompetenzen und Erfahrung verfügen wir auch in den Bereichen:
Mit dem Gläubigerinformationssystem (GIS) haben Sie als Gläubiger die Möglichkeit, Insolvenzverfahren online einzusehen. Hier erhalten Sie Informationen über den aktuellen Stand, können Forderungen anmelden oder Forderungs- bzw. Prüfungsergebnisse einsehen. Durch die Eingabe des gerichtlichen Aktenzeichens oder Namens des Schuldners in die Eingabemaske erhalten Sie die gewünschte Auskunft.
Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Sicherung der Insolvenzmasse, führt das Insolvenzverfahren durch und wahrt dabei die Interessen der Gläubiger. Je nach Situation prüft er Sanierungs- und Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens.
Bestellungen erfolgen durch verschiedene Insolvenzgerichte, unter anderem durch die Gerichte in Kaiserslautern, Zweibrücken, Alzey und Worms, sowohl in Unternehmens- als auch in Verbraucherinsolvenzverfahren.
Ziel der Insolvenzverwaltung ist es, unter Wahrung der Interessen der Gläubiger eine bestmögliche Verwertung der Insolvenzmasse zu erreichen und – wenn möglich – eine Sanierung oder Restrukturierung des Unternehmens zu ermöglichen.
Der Insolvenzverwalter führt das Insolvenzverfahren, sichert und verwaltet die Insolvenzmasse, prüft Forderungen der Gläubiger und entscheidet über Fortführung, Sanierung oder Verwertung des Unternehmens.
Ja. In vielen Fällen ist eine Sanierung oder Restrukturierung von Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens möglich, insbesondere bei frühzeitiger Planung und tragfähigem Konzept.
Die Betriebsfortführung bezeichnet den Weiterbetrieb des Unternehmens während des Insolvenzverfahrens, um Werte zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und Sanierungschancen zu verbessern.
Eine Eigenverwaltung kann angeordnet werden, wenn das Unternehmen organisatorisch und wirtschaftlich dazu in der Lage ist. Der Sachwalter überwacht dabei das Verfahren im Interesse der Gläubiger.
Besondere Erfahrung besteht in der Restrukturierung von Unternehmen, der Unternehmensplanung sowie in der Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger Sanierungslösungen innerhalb laufender Insolvenzverfahren.
Dem Insolvenzverwalter stehen erfahrene Mitarbeiter, spezialisierte Kooperationspartner sowie ein professionell organisierter Insolvenz-Desk zur Verfügung, um Insolvenzverfahren effizient und strukturiert umzusetzen.
Die Tätigkeit umfasst das Insolvenzrecht, insbesondere die Insolvenzverwaltung, Eigenverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen sowie die Begleitung von Insolvenzverfahren.
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