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Kaufvertrag

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Kaufvertrag – Ihre Rechte, Ihre Pflichten

Sie wollen einen Vertrag schließen, wissen aber nicht, worauf Sie achten müssen? Sie haben einen Kaufvertrag, aber es gibt Probleme wegen Mängeln an der Kaufsache? Aber welche rechtlichen Konsequenzen hat dies? Ein Vertrag ist der Ursprung von Rechten und Pflichten. Deswegen ist es wichtig, dass er rechtssicher und gerichtsfest abgeschlossen ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt viele Arten von Verträgen. Dabei müssen unterschiedlichste Rechte und Pflichten: Gewährleistungsrecht, Widerruf, Nacherfüllung und Formvorschriften. Wir unterstützen Sie, damit Sie Verträge rechtssicher abschließen.

Kaufvertrag – darauf ist zu achten

Damit Sie Ihr Kaufvertrag rechtssicher und gerichtsfest ist, gilt es folgendes zu beachten:

  • Vertragsschluss
    • Rechtsverbindliches Angebot
      • Für einen Vertrag ist eine Einigung notwendig. Angebote im Katalog/Internet etc. sind kein rechtsverbindliches Angebot und müssen erst bestätigt werden.
    • Formvorschrift
      • Verträge können grundsätzlich mündlich geschlossen werden
      • Manche Verträge müssen schriftlich bzw. notariell beurkundet werden (Immobilienkaufvertrag)
      • Verträge können konkludent – also durch schlüssiges Verhalten, wie Aufzeigen, Nicken oder Händeschütteln – geschlossen werden
    • Anfechtung
      • Unterliegt ein Vertrag einem Irrtum (z. B. versprochen, verrechnet, verschrieben) kann er angefochten werden
      • Durch die Anfechtung wird er unwirksam
    • Minderjährigkeit
      • Minderjährige können nur beschränkt Verträge schließen.
    • AGB
      • Sind für ein Vielzahl von Verträgen vorformulierte Klauseln, die nicht einzeln ausgehandelt wurden
      • Folgende Klauseln zwischen Unternehmer-Verbraucher nach sind nach AGB-Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unwirksam
        • B. kurzfristige Preiserhöhung, Vertragsstrafen, Aufrechnungsverbot
      • Im Verhältnis zwischen Unternehmern besteht ein geringerer Schutz.
    • Mängelgewährleistung
      • Bei Mängeln besteht ein Mängelgewährleistungsrecht
      • Dies umfasst Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz
      • Dem Verkäufer muss die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden bevor andere Recht geltend gemacht werden können
    • Leistungsort/zeit
      • Können frei vertraglich geregelt werden (etwa bei Lieferung)
    • Widerruf
      • Bei Bestellungen via Internet, Katalog, Telefon etc. (sogenannte Fernabsatzverträge) und Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen (etwa Haustür oder Straßengeschäfte)
      • Dauer: 14 Tage nach Vertragsschluss oder Erhalt der Ware
        • 1 Jahr+14 Tage bei mangelhafte/fehlender Widerrufsbelehrung
        • Aus Kulanz der Händler häufig länger
      • Käufer muss Widerruf nicht begründen, aber Rücksendungskosten zahlen

Wie wir Ihnen beim Kaufvertrag helfen

Ihr Kaufvertrag soll sich nach Ihren Wünschen richten. Damit der Vertrag wirksam ist, ist es wichtig, dass er rechtssicher und gerichtsfest ist. Wir helfen bei der Vertragserstellung: Wollen Sie ein Geschäft vertraglich festhalten? Sie haben bereits einen Vertragstext und wollen ihn rechtlich prüfen? Wir helfen bei Vertragserstellung und -prüfung. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, was Sie erreichen wollen und wie dies rechtlich optimal umgesetzt wird. Wir helfen bei der Vertragsabwicklung: Sie haben Probleme, weil Mängel bestehen und wollen ihre Gewährleistungsrechte durchsetzen? Sie wollen den Widerruf erklären? Wir prüfen die vertraglichen und gesetzlichen Möglichkeiten, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Wir beraten Sie mit unserer langjährigen Praxiserfahrung. Weil Sie bei Verträgen alle Möglichkeiten haben, ist wichtig Ihre Wünsche in die rechtlich richtigen Bahnen zu lenken.

Häufige Fragen (FAQ)

Verträge sind formfrei, das heißt sie können mündlich, elektronisch, schriftlich oder notariell beurkundet werden. Maßgeblich ist der Wille der Parteien. Für manche Kaufverträge gelten aber Formvorschriften. So müssen Unternehmenskäufe von GmbH-Anteilen oder Immobilienkäufe notariell beurkundet werden.

Mängelgewährleistungsrecht sind Ihre Rechte als Käufer, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. Der Kaufrecht kennt Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Nach der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren können diese Rechte nicht mehr geltend gemacht werden.

Zunächst müssen Sie als Käufer eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Die Dauer der Frist richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Versäumt der Verkäufer diese Frist, können Sie das Gewährleistungsrecht Ihrer Wahl formlos erklären. Die Mängelgewährleistungsrechte müssen binnen der Verjährungsfrist erklärt werden.

Sie als Käufer setzen dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung. Die Frist, in denen eine Nacherfüllung geleistet beziehungsweise zumindest begonnen werden kann, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Bei kleinen Verträgen können das Stunden, bei größeren Volumen auch Wochen sein.

Die Höhe der Minderung des Kaufpreises richtet sich nach der Differenz des Wertes der Sache im mangelfreien und im mangelhaften Zustand. Ist die Kaufsache durch den Mangel etwa 10 % weniger Wert, so beträgt die Minderung 10 % vom Kaufpreis.

Grundsätzlich sind alle AGB unwirksam, die den Vertragspartner übermäßig unangemessen benachteiligen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind darüber hinaus Klauselverbote im Verhältnis Unternehmer zu Verbraucher zu finden. Ein Beispiel für eine unangemessene Benachteiligung sind kurzfristige Preiserhöhungen.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle einseitig eingebrachten Vertragsklauseln, die für eine Mehrzahl von Verträgen vorformuliert worden sind. Sie sind Teil des Vertrages, solange sie nicht aufgrund eines Klauselverbots unwirksam sind.

Eine Sache ist mangelhaft, soweit sie nicht den objektiven, subjektiven oder Montageanforderungen entspricht. Der maßgebliche Sollzustand wird durch den Vertrag, durch die gewöhnliche oder vorausgesetzte Beschaffenheit oder durch die Montageanleitung bestimmt.

Einen Kaufvertrag kann man nicht kündigen. Ähnlich wie eine Kündigung können Sie als Käufer den Vertrag widerrufen, anfechten oder den Rücktritt erklären. Diese unterliegen unterschiedlichen Voraussetzungen. Wichtig ist, dass sie rechtzeitig reagieren. Anfechtung und Widerruf sind ca. nach 2 Wochen schon ausgeschlossen.

Wenn Sie beim Vertragsschluss einem Irrtum unterlagen – z. B. den falschen Preis berechnet, das Lieferdatum verschrieben haben – können Sie den Vertrag anfechten. Sie erhalten dann Geld oder Ware zurück. Der Anfechtende muss Kosten aus der Anfechtung übernehmen. Ein Bereuen des Kaufs berechtigt nicht zur Anfechtung.

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