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Rechtsanwälte Closhen & Partner

Beratung durch Rechtsanwalt zum Aufbau von Mobbingpräventionsstrukturen im Betrieb

Professionelle Rechtsberatung für den Mittelstand Mit höchster Mandantenzufriedenheit

Mobbingprävention – wirksam gegen Mobbing im Betrieb

In Ihrem Betrieb herrscht Mobbing? Ihre Mitarbeiter streiten? Es herrscht ein strenges Betriebsklima. Mobbing schadet dem Geschäft. Mobbing kann auf Dauer zu ernsten psychischen Problemen führen, die sich auch auf das körperliche Wohlbefinden der Mitarbeiter auswirken. Depressionen, Selbstzweifel, Schlaflosigkeit – dies alles schadet Ihren Mitarbeitern und damit dem Geschäftsbetrieb. Als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht wissen wir: Mobbing ist kein Einzelfall. Täglich wird in Deutschland auf dem Arbeitsplatz gemobbt. Mobbingopfer trauen sich meist nicht, einen Mobbingfall zu melden oder sich an eine Mobbingberatung zu wenden. Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht sind sie als Vorgesetzter aber verpflichtet ihre Mitarbeiter zu schützen und einen mobbingfreien Arbeitsplatz zu schaffen. Unsere Mobbingprävention hilft Ihnen, dieses Ziel zum Wohl aller Beteiligten zu erreichen.

So setzen Sie Mobbingprävention erfolgreich um

  • Mobbing erkennen
    • Ein Mobbingfall besteht bei regelmäßiger und systematisch schlechter Behandlung eines Mitarbeiters durch aktives Tun oder auch Unterlassen
    • Insbesondere etwa folgendes Verhalten:
      • Beleidigungen, Degradierung, Isolierung, Verleumdung
      • Sinnlose Arbeitsanweisung
      • Sexistische, rassistische, diskriminierende Äußerungen oder Handlungen
      • Ständige Kritik, willkürliche Abmahnungen/Benachteiligungen
    • Über einen längeren Zeitraum hinweg (also nicht nur 1-2 Wochen)
  • Gesetzliche Handlungspflicht
    • Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) entsteht die Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsvertrag des Arbeitgebers mit den Arbeitnehmern
      • Nachforschungspflicht bei Kenntnis
      • Mobbing-Schutzpflicht
    • Abwehrmöglichkeiten
      • Mobbingberatung frühestmöglich durch Rechtsanwalt oder Betriebsrat einholen
        • Um eigene Pflichten im Einzelfall erkennen und auf Mobbingfall besser reagieren zu können
        • Um Rechtslage zu klären
      • Offenes, protokolliertes Gespräch mit mobbendem Mitarbeiter führen
        • Auch in Begleitung des Anwalts möglich
      • Betriebsinterne Beratungs- und Beschwerdestelle für Mobbingopfer
      • Verfahrensregeln durch Betriebsvereinbarung oder betriebliche Absprachen regeln
      • Dem Mobbingopfer raten Mobbingtagebuch zu führen
        • Genaue Angaben zu Ort, Zeit, Zeugen, Beteiligte, Verhaltensarten
      • Versetzung des mobbenden Mitarbeiters oder des Mobbingopfers
      • Ultima ratio: ordentliche oder außerordentlich Kündigung des Mobbers wegen Verstoß gegen das Betriebsklima als Treuepflicht des Arbeitnehmers

Wie wir Ihnen helfen

Beim Mobbingfall am Arbeitsplatz beraten wie mit unserer langjährigen Praxiserfahrung. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung und die komplizierte Gesetzeslage, um eine effektive Mobbingprävention umzusetzen. Dabei richten wir uns nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Unsere Maxime ist die außergerichtliche Lösung, um Kosten und Nerven zu sparen. Im Zweifel gehen verteidigen wir Ihr Unternehmen gegen mobbende Mitarbeiter auch vor Gericht. Wir etablieren mit Ihnen gemeinsam effektive Strukturen und Vorgehensweisen, um Mobbing vorzubeugen. Wenn Sie unser Mandant sind, arbeiten wir den Sachverhalt auf und geben Ihnen Verhaltenstipps. Gerne besprechen wir vorab die Beratungskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Häufige Fragen (FAQ)

Ein Mobbingfall kann durch geeignete Mobbingpräventionsmaßnahmen verhindert werden. Hierzu können Betriebsratsvereinbarungen oder betriebliche Abreden eine klare Haltung des Arbeitgebers und eine offene Kommunikation darstellen. Weiterhin können (anonyme) Beschwerdestellen eingerichtet werden.

Um der Fürsorgepflicht des Vorgesetzen nachzukommen, ist entscheidend präventive Maßnahmen, wie innerbetriebliche Schlichtungsverfahren mit dem Betriebsrat oder Protokollierung von Gesprächen zu definieren. So können Sie nachweise, dass Sie Schritte gegen Mobbing umgesetzt haben.

Mobbing ist eine regelmäßige und systematische Benachteiligung eines Angestellten über längere Zeit. Dies kann durch aktives Handeln geschehen – wie etwa Beleidigung, Sexismus, Rassismus, Abmahnungen– oder auch durch Unterlassen, also Ignorieren, Ausgrenzung.

Der Arbeitgeber hat gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Grundgesetzes (GG) eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Er hat die Arbeit so zu organisieren, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden, und Maßnahmen, wie Versetzungen/Kündigung des Aggressors, umzusetzen.

Ist es zu einem Mobbingfall gekommen, können mehrere Maßnahmen gegen den mobbenden Mitarbeiter getroffen werden. Zunächst sollte ein offenes, protokolliertes Gespräch gesucht werden. Hilft dies nicht, können die Beteiligten versetzt oder ordentlich beziehungsweise außerordentlich gekündigt werden.

Es gibt kein Anti-Mobbinggesetz. Allerdings sorgen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgeleitete Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für ausreichenden Schutz. Sie bilden die Gesetzesgrundlage für umfassende Schadens- und Schmerzensgeldansprüche.

Das hängt stark vom Einzelfall ab. Entweder ist eine diskrete Streitbelegung oder die offene Kommunikation förderlich. Der Vorgesetze hat das Recht den Betrieb durch Versetzung oder andere Arbeitszeiten auch so zu organisieren, dass die Beteiligten am Mobbingfall getrennt arbeiten können.

Eine fristlose (sprich außerordentliche) Kündigung ist stets die ultima ratio. Dennoch kann die Störung des Betriebsfriedens durch den mobbenden Mitarbeiter eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht darstellen. Ist die weitere Zusammenarbeit unzumutbar, besteht ein außerordentlicher Kündigungsgrund.

Bei Mobbing werden häufig Straftatbestände erfüllt, mit denen sich die mobbenden Mitarbeiter und Vorgesetzten strafbar machen. Insbesondere Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung, Diebstahl, Körperverletzung sind meist einschlägig.

Als Mobbingopfer ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich eine Rechts- und Mobbingberatung einholen. So wissen erhalten Sie Verhaltenstipps und im Mobbingfall und sind nicht auf sich allein gestellt. Durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist es möglich, ihr Recht mit Nachdruck gerichtlich durchzusetzen.

Ihre Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Martina Closhen

Rechtsanwältin Martina Closhen ist ihre Ansprechpartnerin in den Bereichen des Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrechts. Hier ist sie neben ihrer beratenden Tätigkeit der Mitglieder auch als Referentin zu arbeitsrechtlichen Themen im Rahmen von Bildungsveranstaltungen tätig.

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Rechtsgebiet

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitgeber

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