Der digitale Nachlass betrifft uns alle – früher oder später. Fast jeder Mensch hat seine Spuren im Internet hinterlassen. Auch wenn jemand verstirbt, bleiben diese Spuren erhalten. Seien es Profile bei Social Media Plattformen wie Facebook, Accounts bei E-Mail-Anbietern, die Fotosammlung in der Cloud bei Google oder ein Abo-Konto. Obwohl es unseren Alltag begleitet, hat kaum jemand den digitalen Nachlass geregelt. Häufig kennen Angehörige nicht den Internetauftritt des Verstorbenen oder die Erben wissen nicht, wie Sie mit den Accounts umgehen sollen.
Im Folgenden klären wir Sie auf:
Zum digitalen Nachlass (auch digitales Erbe) gehören alle Rechtspositionen des Verstorbenen. Hierzu zählen zum Beispiel:
Zum digitalen Nachlass gehört mehr als man denkt. Mit unserer Beratung werden Sie alles berücksichtigen können.
Die Angehörigen erben den gesamten digitalen Nachlass. Im deutschen Erbrecht gilt das Prinzip der Universalsukzession. Das bedeutet, dass die Erben vollständig in die Rechtsposition des Verstorbenen eintreten. Dies umfasst auch alle Bereiche des digitalen Nachlasses. Als Angehöriger werden Sie im Erbfall also automatisch sowohl Eigentümer über Nutzungsrechte der Daten und Konten sowie sie auch an Stelle des Erblassers als Vertragspartner in die Verträge mit den (Internet-)Dienstleistern eintreten.
Daraus folgt, dass die Daten bestehen bleiben und Verträge weiterlaufen. Hieraus ergeben sich Zahlungsansprüche der Dienstleister gegen die Erben sowie ein Zugangs- und Nutzungsrecht der Erben auf die Daten und Konten. Nach dem Tod müssen die Dienstleister den Erben den Zugriff auf das Konto ermöglichen – auch wenn es durch ein Passwort geschützt ist. Waren offline Daten, wie ein USB-Stick mit einem Passwort geschützt, gibt es keinen Anspruch, das Passwort zu umgehen.
Zum Teil regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Dienstleister, wie mit dem Konto nach dem Tod des Nutzers verfahren wird. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Geschäftsbedingungen wirksam sind.
Oft wissen die Angehörigen nichts von den Daten und Konten. Wollen Sie als Nutzer Ihren digitalen Nachlass organisieren? Wollen Sie als Angehöriger auf das digitale Erbe zugreifen?
Überlassen Sie Ihren digitalen Nachlass nicht dem Zufall. Wenn Sie Ihr “normales” Erbe regeln – sollten Sie sich auch um Ihre Daten und Konten kümmern. Auch als Erbe ist es möglich, den digitalen Nachlass zu regeln. Das digitale Erbe unterliegt dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wir klären Sie auf, was Sie als Nutzer oder als Erbe bedenken können:
Was Sie als Nutzer tun können:
Was Sie als Erbe tun können:
Wie bei jedem Erbe ist Vorsorge besser als Nachsorge. Sie als Nutzer haben es in der Hand und Ihnen als Erbe bleibt viel Aufwand und Sorge erspart. Wir beraten Sie, wie Sie das Erbe am besten gestalten. Auch vertreten wir Sie bei Streitigkeiten sowie bei der Gestaltung von Vollmachten und Verträgen rund um den digitalen Nachlass.
Rechtsanwältin Anna Wilbert ist als Absolventin des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht Ihre Ansprechpartnerin in allen Bereichen des Erbrechts. Sie vertritt Mandanten darüber hinaus kompetent in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrecht sowie des Vertrags- und Zivilrechts.