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Rechtsanwälte Closhen & Partner

Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie

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Neue Arbeitsverträge erforderlich ?Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie

Im Jahr 2019 hat die EU eine Arbeitsbedingungsrichtlinie erlassen, die Europäische Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsvertrag detailliert und verständlich zu formulieren.
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie hierfür wurde vom Bundesrat am 08.07.2022 gebilligt und trat am 01. August 2022 in Kraft.
Das Gesetz bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen im Nachweisgesetz und anderen Gesetzen mit sich, die von großer Bedeutung für die Praxis sind, aber auch im Falle des Verstoßes ein Bußgeld von bis zu 2.000 EURO bedeuten können, da erstmals Verstöße gegen bestimmte Vorschriften des Nachweisgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Dies betrifft hauptsächlich alle Arbeitsverhältnisse, welche nach dem 01.08.2022 begonnen haben, egal ob sozialversicherungspflichtig oder Minijob. Angestellte, die bereits vor dem 01. August eingestellt wurden, haben aber ebenfalls das Recht, die neuen Informationen schriftlich einzufordern.

Wie wir Ihnen helfen

Wir unterstützen Sie dabei in rechtlicher Hinsicht mit unserer langjährigen Praxiserfahrung. Als Experten im Arbeitsrecht kennen wir die aktuelle Rechtsprechung und die komplizierte Gesetzeslage. Dabei behalten wir alle relevanten Änderungen im Blick. Wir beraten und vertreten Sie individuell und kompetent. Gerne besprechen wir vorab mit Beratungskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. Sollten auch Sie Ihre Arbeitsvertragsmuster auf den aktuellen Stand bringen wollen, so sprechen Sie uns an!

Ihre Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Martina Closhen

Rechtsanwältin Martina Closhen ist ihre Ansprechpartnerin in den Bereichen des Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrechts. Hier ist sie neben ihrer beratenden Tätigkeit der Mitglieder auch als Referentin zu arbeitsrechtlichen Themen im Rahmen von Bildungsveranstaltungen tätig.

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Rechtsgebiet

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sind Sie von den Regelungen des individuellen Arbeitsrechts direkt betroffen. Zahlreiche Vorschriften vom Arbeitsschutz bis Kündigung sind zu beachten. Wir beraten und vertreten Sie im Arbeitsrecht.

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