Seit Beginn des Jahres gelten viele neue Pflichten und Rechte in den Betreuungsverhältnissen. Ziel der Reform ist es, die Selbstbestimmung und Autonomie der Betreuten im Vorfeld sowie innerhalb einer rechtlichen Betreuung zu stärken. Dies soll erreicht werden, indem die Betreuung stärker am Wunsch des Betreuten ausgerichtet ist und ein selbstbestimmtes Handeln im Vordergrund steht. Die Betreuungsrechtsreform hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht.
Im Folgenden zeigen wir die wichtigsten Punkte auf, die sich aus erbrechtlicher Sicht ändern.
Bei der Errichtung Ihrer Vorsorgedokumente stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.
Trotz des neu eingeführten Notvertretungsrechtes besteht nach wie vor Bedarf für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den sachlich eingeschränkten Anwendungsbereich des § 1358 BGB, als auch auf die zeitliche Befristung des Vertretungsrechtes. Wenn Sie verhindern wollen, dass Ihr Ehepartner Sie im Notfall vertritt, ist ein aktives Handeln unerlässlich.
Rechtsanwältin Anna Wilbert ist als Absolventin des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht Ihre Ansprechpartnerin in allen Bereichen des Erbrechts. Sie vertritt Mandanten darüber hinaus kompetent in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrecht sowie des Vertrags- und Zivilrechts.