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Rechtsanwälte Closhen & Partner Bad Kreuznach

Aktuelles

Aktuelle Beiträge zu den Rechtsgebieten Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und weiteren Rechtsgebieten

Rechtsanwältin Martina Closhen

Vorsicht bei erneuter Krankschreibung!

Arbeitnehmer müssen nun ihre Gesundheitsbeschwerden und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit offenlegen. Außerdem müssen sie ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.

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Rechtsanwalt Christian Closhen

Neues Betreuungsrecht

Zum 01.01.2023 ist eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes in Kraft getreten. Diese hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht. Als Anwälte mit Spezifizierung in diesem Bereich klären wir über die in Kraft getretenen Änderungen auf und zeigen Ihnen, worauf Sie zukünftig achten müssen.

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Rechtsanwalt Christian Closhen

Digitaler Nachlass

Fast jeder Mensch hat seine Spuren im Internet hinterlassen. Auch wenn jemand verstirbt, bleiben diese Spuren erhalten. Erfahren Sie hier, was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall passiert

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Rechtsanwältin Martina Closhen

Verjährung von Urlaubsansprüchen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres

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Rechtsanwältin Martina Closhen

Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen

Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums

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Rechtsanwältin Martina Closhen

Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

In der Insolvenz des Arbeitgebers besteht kein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers. Ist ein solcher Anspruch vor Insolvenzeröffnung bereits gegenüber dem Schuldner entstanden, erlischt er mit Insolvenzeröffnung.

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Rechtsanwältin Martina Closhen

Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Absonderungspflicht (Quarantäne) unterliegt, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs.

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Rechtsanwältin Martina Closhen

Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie

Im Jahr 2019 hat die EU eine Arbeitsbedingungsrichtlinie erlassen, die Europäische Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsvertrag detailliert und verständlich zu formulieren. Das Gesetz bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen im Nachweisgesetz und anderen Gesetzen mit sich, die von großer Bedeutung für die Praxis sind.

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Unsere Mandaten

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